Hinweise zur Antragstellung und Unterlagen [1]
Bitte verwenden Sie für Ihren Projektantrag die am Ende dieser Seite beigefügten Antragsunterlagen und formulieren Sie Ihren Forschungsantrag in deutscher oder englischer Sprache.
Bitte reichen Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular ein mit:
- Projektbeschreibung auf max. 5 Seiten, wenn möglich in der Schrift „Arial 12“ oder „Times New Roman 12“, einzeiliger Zeilenabstand
- Tabellarischem Lebenslauf der Antragstellerin/des Antragstellers auf max. 2 Seiten
- Foto der Antragstellerin/des Antragstellers in hochauflösender Qualität
- Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers von max. 5 Originalpublikationen (mit Angabe des Impact-Factors) – bitte markieren Sie die Ihrer Auffassung nach 3 besten Publikationen fett und stellen Sie diese an den Anfang der Publikationsliste
- Aktuelle Drittmittelförderungen der Antragstellerin/des Antragstellers sowie Beantragung bei der Novartis Stiftung für therapeutische Forschung (Quelle, Förderzeitraum, Titel der Projekte; keine Finanzangaben)
- Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers zur Kenntnisnahme der Bewilligungsgrundsätze des Oppenheim-Förderpreises für Multiple Sklerose
- Unterschrift der Institutionsverwaltung zur Bestätigung der Teilnahme der Antragstellerin/des Antragstellers an der Ausschreibung des Oppenheim-Förderpreises für Multiple Sklerose
Die Anträge werden nur in elektronischer Form im pdf-Format entgegengenommen. Bitte nutzen Sie beim Speichern der Daten unbedingt folgenden Code:
Präklinik (bzw. Klinik)_Nachname_Ort
Falls Sie mehrere Dateien speichern, ergänzen Sie den Code:
Präklinik (bzw. Klinik)_Nachname_Ort_XXX (XXX z. B. für Formulare, Antrag, Lebenslauf, Publikationsliste, etc.)
Änderungen am Format oder Inhalt des Antragsformulars sind nicht zulässig!
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis spätestens Montag, den 03. Juni 2024 an die E-Mail-Adresse [email protected] [2].
Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter https://www.novartis.de/pflichtangaben [3].
Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Kuratorium erteilt grundsätzlich keine Begründung für die Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung einer Förderung.